Monatsarchiv für März 2009

blassDie Hälfte aller Jugendlichen in den USA leiden unter einem Vitamin D-Defizit. Die Mädchen doppelt so häufig wie die Jungen. Die Übergewichtigen sehr viel mehr als die Normalgewichtigen. Und da sich die “sonnenlosen” Lebensgewohnheiten, die diesen Mangel hervorrufen, und das Übergewicht Jugendlicher schnell ausbreiten, nimmt der Mangel seit Jahren bedrohlich zu. Die Risiken für Rachitis, Osteoporose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und viele andere “Volkskrankheiten” steigen.

Zu dieser alarmierenden Erkenntnis kommt eine Studie am Weill Cornell Medical College der renommierten Cornell Universität, die beim Kongress der Pediatric Academic Societies vorgestellt wurde. Die Forscher nutzten die Daten von 3.000 Personen im Alter von 12-19 Jahren des repräsentativen National Health and Nutrition Examination Survey III.

Unsere Ergebnisse sind alarmierend. Wir müssen dringend mehr dafür tun, dass die Öffentlichkeit die Bedeutung einer ausreichenden Vitamin D-Versorgung besser versteht – und den richtigen Weg dahin,” so das Fazit eines der Autoren, Prof. Sandy Saintonge, am Weill Cornell Medical College.

Die Veröffentlichung am Tag, da das Bundeskabinett in Berlin ein Solarienverbot für Jugendliche unter 18 Jahren beschloss, demonstriert anschaulich die beiden Seiten der Besonnungs-Diskussion: Das Thema ist die “gute” und die “böse” Sonne.

Ob das kommende “Solariengesetz” eher die “gute” Sonne blockiert als die “böse” Sonne eindämmt, ist noch offen. Dass kontrolliertes, moderates aber regelmäßiges Sonnen – ob in der Natur oder im Solarium – “gut” ist, gesund für Körper und Psyche, dass dagegen abruptes Turbo-Sonnen, sowohl im Solarium als aber vor allem am Urlaubsstrand oder auf Liegewiesen “böse” ist, das bestreiten nicht einmal die Anti-Solarien-Kämpfer.  Insofern ist die gesetzliche Regulierung der künstlichen Besonnung, im Prinzip vernünftig und sinnvoll, eher ein symbolischer Akt, der das eigenliche Problem: die optimale Balance zwischen der lebenswichtigen “guten” und der gefährlichen “bösen” Sonne, einer Lösung keinen Schritt näher bringt, in seiner derzeitigen Form dagegen gerade im kritischen Punkt “Gesundheit Jugendlicher” eher negative Folgen haben könnte.

Quelle: Science Daily

Studie:  S. Saintonge et al.,  Implications of a new definition of vitamin D deficiency in a multiracial us adolescent population: the National Health and Nutrition Examination Survey III., Pediatrics, März 2009; 123(3):797-803

Eine Review-Studie vom vergangenen Dezember über Vitamin D-Defizite bei US-Kindern kommt zu ähnlichen Ergebnissen:
Rovner,  O’Brien, Hypovitaminosis D Among Healthy Children in the United States: A Review of the Current Evidence, Arch Pediatr Adolesc Med.2008; 162: 513-519.

Kaum war das Umweltgesetzbuch am Widerstand vor allem der CSU gescheitert, schon legte das Bundesumweltministerium ein gesondertes „Solariengesetz“ vor, das praktisch wortgleich dem IV. Buch des Umweltgesetzbuchs formuliert war („Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung, NISG“). Der Entwurf ist auf der Website des BMU einzusehen.

Wie im gescheiterten Umweltgesetzbuch – IV. Buch – sind alle substantiellen Regelungen, ausser dem Solarienverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, späteren Verordnungen vorbehalten.  Aber schon im wenig später tagenden Koalitionsausschuss wurde man sich nicht wirklich über die Eckpunkte, wie etwa das Solarienverbot Jugendlicher, einig. Das sollten die Fraktionen im Bundestag untereinander ausfechten, so hieß es.

Dennoch winkte das Kabinett die Vorlage in seiner Sitzung am 11. März durch. Das Parlament und seine Ausschüsse sind jetzt am Zug. Das müsste nun schon eine Art ICE sein, wenn das Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode am Ziel sein sollte. Ein „Fahrplan“ sieht die Verabschiedung des Gesetzes spätestens im Juli vor:

  • 1. Lesung Bundestag 07.05.2009
  • Erste Lesung Bundesrat 15.05.2009
  • 2. und 3. Lesung -Verabschiedung Bundestag 19.06.2009
  • Verabschiedung Bundesrat 10.07. 2009
  • Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

6 Monate nach Unterzeichnung und Veröffentlichung tritt das Gesetz in Kraft – sprich:  Ende 2009/Anfang 2010

Ob und wann die Ausführungsverordnungen dann folgen – und damit die eigentlichen Inhalte – ist offen.

Anders als das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundeswassergesetz könnte das „Solariengesetz“ (das Gesetz und die inhaltlich entscheidenden Ausführungsverordnungen) bei seiner Vorgeschichte den Wettlauf mit dem Ende der Legislaturperiode also dennoch verlieren und erst im nächsten Bundestag neu verhandelt werden. Im Interesse der „Planungssicherheit“ für alle Teilnehmer im Besonnungsmarkt wäre das bedauerlich.

zerti-neuFreiwillige gegen staatliche Regelung – wirklich ein Gegensatz?

Eng verbunden mit dem Schicksal des “Solariengesetzes” ist die weitere Entwicklung des Gütesiegels “Geprüftes Sonnenstudio“.

Hier entwickelte sich ein merkwürdiges Zusammenspiel von Solariengegnern und Teilen der Solarienbranche:  Während das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die zweifellos negativen – wenn auch nicht annähernd im behaupteten Umfang-  Ergebnisse der Kontrollen bei den zertifizierten Studios dankbar zum Anlass nahm, mit der groben Keule die “Geprüften Sonnenstudios” zu prügeln, um die unbedingte Notwendigkeit eines umfassenden Gesetzes zur Detailregelung des Besonnungsmarktes zu “beweisen”, verfielen Vertreter der Solarienbranche in eine trotzige “dann-eben-nicht”-Haltung und erklärten die Zertifizierung für gescheitert. Eigene Anstrengungen und Initiativen seien da nun nicht mehr nötig und sinnvoll. Wo alle Studios gleich gemacht seien, wäre eine Differenzierung durch Qualität nicht mehr möglich und vor allem nicht mehr wirtschaftlich. Ein Qualitätssiegel hätte damit seinen Sinn verloren.

Denkblockaden lösen!

Nicht zuletzt diese wechselseitige Denk-Blockade scheint mitverantwortlich zu sein für den fatalen Schwebezustand, in dem alle Initiativen und Anstrengungen für eine notwendige Fortentwicklung der Besonnungs-Dienstleistungen zu ersticken drohen.

In Wirklichkeit aber verhindern die „Extremisten“ auf beiden Seiten die nahe liegende und sowohl in anderen Branchen als auch für die Solarienbranche in anderen Ländern längst funktionierende Lösung des Problems im Konsens:
Eine gesetzliche „Basisregelung“, die eine gesunde Grundlage für gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Sonnenstudios, Herstellern und Dienstleistern schafft, aber ausreichend Raum lässt für die kreative Fortentwicklung der Besonnungsleistungen und für Angebote überlegener Qualität zu angemessenen Preisen.

Zum Wohle keineswegs nur der Solarienbranche und der gut geführten Sonnenstudios, sondern viel mehr noch im Interesse des mündigen Verbrauchers, der sehr wohl beurteilen kann, wo er die Wohlfühleffekte der Sonnenbank gekoppelt mit den zahllosen positiven Wirkungen für die physische und psychische Gesundheit im Vertrauen auf ein professionelles und leidenschaftlich interessiertes Studio-Management entspannt genießen kann – und wo eben nicht.

Und wenn ihm dabei ein strikt kontrolliertes, freiwilliges Gütesiegel die Wahl erleichtert, um so besser! Der Bürokraten-Traum von der totalen Regulierung schliesst jeden Qualitäts-Wettbewerb um den kritischen Verbraucher aus und hinterlässt: Gleichgültigkeit! Wer will das schon!

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